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EU-Whistleblower-Richtlinie: Chancen und Risiken für die Kommunikation

Am 18. Dezember 2021 trat die Whistleblower-Richtlinie der Europäischen Union in Kraft und gilt sowohl für Unternehmen als auch für juristische Personen des öffentlichen Sektors. Deshalb müssen auch Universitäten, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen Meldesysteme etablieren. Sie sollen sicherstellen, dass sich interne und externe Hinweisgeber an die Einrichtung wenden und auf Missstände aufmerksam machen können. Die Kommunikationsabteilung kann dabei Gestalter, Moderator und Begleiter des Prozesses sein.

Was ist ein Whistleblower? "A person who informs on someone engaged in an illicit activity", sagt das Wörterbuch.

Um welche Missstände geht es?

Vorteilsnahme, Bestechlichkeit, Veruntreuung, Absprachen bei Ausschreibungen, sexuelle Übergiffe, Amtsmissbrauch oder private Nutzung von öffentlich finanzierten Erfindungen – die Liste von Missständen im öffentlichen Sektor ist lang und macht auch vor Bildung, Wissenschaft und Forschung nicht halt.

Warum sind Kommunikationsabteilungen gefordert?

Wird ein Missstand öffentlich, leidet die Reputation der Organisation – und die Kommunikationsabteilung muss die Krisenkommunikation übernehmen. Doch so weit muss es gar nicht kommen: Fast nie gehen Hinweisgeber direkt an die Medien, meistens versuchen sie erst, die Missstände intern anzusprechen.

Darum gilt es, die Chancen interner Meldesysteme zu erkennen und die Risiken zu minimieren. Führt eine Organisation ein internes Hinweisgebersystem ein und bearbeitet die eingehenden Meldungen zeitnah, bietet das auch Chancen für die Fortentwicklung einer ethischen Organisationskultur.

Wie können Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen die EU-Whistleblower-Richtlinie umsetzen?

Umfangreiche Informationen und ein Whitepaper für den öffentlichen Sektor finden Sie nach Anmeldung  im Mitgliederbereich über die Seite Krisenkommunikation.